Antwort auf häufige Fragen

Aus einem Gartenteich in einem Wohngebiet stört lautes Froschquaken die Nachbarschaft – was kann und darf man tun?

Grundsätzlich sind Frösche, wie alle Amphibien, geschützt und dürfen weder getötet noch entfernt werden. In Ausnahmefällen, wenn die Lautstärke des Quakens unzumutbar ist,  kann nach Prüfung des Sachverhalts eine Genehmigung erhalten werden, die Frösche einzufangen und umzusiedeln. Getötet werden dürfen die Frösche auf keinen Fall. Für eine solche Genehmigung ist das Landratsamt (= Untere Naturschutzbehörde) zuständig.

 

Man sollte aber sicher zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden: Das Quaken findet ja nur während der Paarungszeit der Frösche statt, das kann (immerhin) einige Wochen im Frühling / Frühsommer dauern.  Vielleicht können betroffene Nachbarn bzw. Teichbesitzer während dieser Zeit nachts die Schlafzimmerfenster geschlossen halten bzw. in einem anderen Raum schlafen.


Was tun, wenn man ein verlassenes, hilfloses Jungtier oder ein  verletztes oder krankes Tier findet?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es laut Naturschutzgesetz generell  verboten ist, geschützte Tiere  wie z.B. Vögel, aber auch Igel oder Eichhörnchen, der Natur zu entnehmen. Nur wenn ein Tier krank oder verletzt ist, darf es vorübergehend aufgenommen werden und muss später wieder in die Natur entlassen werden.

 

Insbesondere bei Jungtieren kann man den falschen Eindruck haben, dass diese verlassen sind. Dabei sind die Elterntiere in der Nähe und warten sehnsüchtig darauf, dass der störende Mensch wieder verschwindet. Deshalb bei Jungtieren, die nicht offensichtlich krank oder verletzt sind, sich zunächst wieder etwas entfernen und die Situation ein Weilchen von der Ferne beobachten. Bei einigen Jungtieren wie bei  jungen Hasen oder Rehen ist es zudem normal, dass sie gut getarnt alleine an einem geschützten Platz liegen.

 

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Anwesenheit und ein Anfassen der Tiere für diese immer mit hohem Stress verbunden ist!

 

Jungvögel, die aus dem Nest gefallen sind, können vorsichtig wieder ins Nest zurück gesetzt werden, oder, falls das nicht möglich ist, alternativ in ein selbstgebautes „Ersatznest“ in der Nähe des ursprünglichen Nests gesetzt werden, sofern keine unmittelbare Bedrohung z.B. durch Katzen oder Elstern vorliegt. Junge Mauersegler, die aus dem Nest gefallen sind, können von den Eltern außerhalb des Nests nicht versorgt werden und müssen in eine fachkundige Aufzuchtstation gebracht werden.

 

Falls Sie ein junges oder erwachsenes Tier tatsächlich mitnehmen müssen, setzen sie es vorsichtig z.B. mit Hilfe eines Handtuchs  in eine mit Luftlöchern und einem Tuch  versehene Schachtel oder Box, stellen diese an einen warmen, ruhigen und geschützten Ort, und kontaktieren so schnell wie möglich die entsprechende fachkundige Stelle oder den nächsten Tierschutzverein (Kontaktdaten s.u.).

 

Falls Sie einen kranken oder verletzten Fuchs, Marder oder ein noch größeres Tier finden, verständigen Sie den verantwortlichen Jagdpächter. Normalerweise müsste die Gemeinde, auf deren Gebiet Sie das Tier gefunden haben, die Kontaktdaten des Jagdpächters haben.


Hier noch einige Kontakte, die Ihnen weiterhelfen können:

 

Verletzte oder kranke Tiere: Tierschutzverein Markgräflerland oder Tierschutzzentrum Ehrenkirchen

 

Wildvogelhilfe - Nothilfe bei akuten Fragen auch an Wochenenden

 

Igelhilfe

 

Mauerseglerverein